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§ 162 BAO: Unterlassung von Handlungen zur Identifizierung des betrügerischen Geschäftspartners (Hatzenbichler, BFGjournal 4/2021, S. 151)

Artikelrundschau April 2021 - Teil 1(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtMag. Franz Proksch/MMag. Maria Gold-TajalliÖStZ 2021/441ÖStZ 2021, 337 Heft 11 v. 2.6.2021

Eine übergebene Visitenkarte, das fachkundige Auftreten sowie die erhaltenen E-Mails stellten keinen Identitätsnachweis eines Geschäftspartners dar. Gelinge dem Steuerpflichtigen nicht der anderwärtige Nachweis der Identität des Zahlungsempfängers, habe er die entsprechenden steuerlichen Rechtsfolgen zu tragen, selbst wenn der vermeintliche Geschäftspartner betrügerisch gehandelt hat.

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