Der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz gewährleiste die effektive Durchsetzbarkeit des Unionsrechts auf nationaler Ebene. Ein ähnliches Ziel verfolge das nationale Gebot eines effizienten Rechtsschutzes in der BAO. Vor dem Hintergrund aktueller VfGH-Rechtsprechung und der Reaktionen des Gesetzgebers stellen die Autoren beide Rechtsinstitute in Beziehung zueinander.