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Kein selektiver Steuervorteil für Amazon in Luxemburg

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2021/414ÖStZ 2021, 311 Heft 11 v. 2.6.2021

2017 stellte die Kommission fest, dass die steuerliche Behandlung, die Luxemburg mittels tax ruling dem Internethändler Amazon von 2006 bis 2014 genehmigte, nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig ist. Der Steuervorbescheid sah insb vor, dass Amazon EU ("Betriebsgesellschaft"; im Folgenden: LuxOpCo) eine laut Kommission künstlich aufgeblähte Lizenzgebühr an Amazon Europe Holding Technologies ("Holdinggesellschaft"; im Folgenden: LuxSCS) zahlt, sodass sich der zu versteuernde Gewinn von Amazon EU wesentlich verringert.

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