In der Literatur seien jüngst Stimmen laut geworden, die dafür plädierten, bei der Ausmessung von Pflichtteilsansprüchen Einkommensteuerlasten aus einem fiktiven Verkauf des bezogenen Vermögens (sogenannte "latente Steuern") wertmindernd zu berücksichtigen. Die Befürworter dieser Ansicht berufen sich auch auf Rechtsprechung und Lehre in D, wo darüber schon ausführlich diskutiert wurde. Gegenstand des Beitrags ist eine kritische Auseinandersetzung mit den Argumenten, die für einen Wertabschlag ins Treffen geführt werden.