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Sozialpläne fallen unter das objektive Nettoprinzip nach § 4 Abs 4 EStG (Beiser, SWK 8/2021, S. 539)

Artikelrundschau März 2021 - Teil IIEinkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2021/387ÖStZ 2021, 305 Heft 10 v. 19.5.2021

Das Abzugsverbot für freiwillige Abfertigungen greife nach der Rechtsprechung des VwGH auch für freiwillige Abfertigungen aufgrund von Sozialplänen. Das gelte nicht nur für Dienstnehmer im System der Abfertigung alt, sondern auch für Dienstnehmer im System der Abfertigung neu. Eine verfassungskonforme Interpretation lasse jedoch ein Abzugsverbot für Leistungen an Arbeitnehmer aufgrund von Sozialplänen nicht zu.

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