Geänderte gesellschaftliche Verhältnisse bewegten den Gesetzgeber vielerorts, Lebensgemeinschaften einer ehelichen Verbindung weitestgehend gleichzustellen, so auch im Grunderwerbsteuerrecht. Bis heute bestünden Zweifelsfragen iZm Grundstücksübertragungen zwischen (ehemaligen) Lebensgefährten nach dem GrEStG.