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Ein Schließfach als Betriebsstätte (Bendlinger, SWK 8/2020, S. 434)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/294ÖStZ 2020, 256 Heft 9 v. 18.5.2020

Der BFH habe - entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung - ausgeführt, dass die erforderliche Verfügungsmacht für die Annahme einer Betriebsstätte schon bei der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit eines Raumes im Interesse eines anderen gegeben sei. Während Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in DE bislang strenge Anforderungen an den Begriff der Verfügungsmacht stellten, folge Ö diesbezüglich dem weiteren Ansatz der OECD.

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