Der VwGH hat sich kürzlich mit der Frage der Einkommensverteilung eines international tätigen Radfahrers befasst. Während das Finanzamt das Einkommen nach Renntagen aufgeteilt hatte, war das BFG der Ansicht, dass eine zusätzliche Gewichtung auf Grundlage der Punktetabelle der International Cycling Association anzustellen sei. Der VwGH habe darin keine Fehleinschätzung erkannt. Kerschner analysiert die verschiedenen Positionen im Kontext des Kommentars zum OECD-Musterübereinkommen.