Das dBMF habe die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht und reagierte damit auf technische und organisatorische Entwicklungen. Die GoBD 2019 seien auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2019 beginnen. Die Einhaltung der GoBD sei wichtiger Bestandteil von Compliance-Systemen. Im Beitrag werden wichtige Neuerungen in den GoBD 2019 vorgestellt und analysiert.