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Arbeitszimmer künftig leichter absetzbar (G. Mayr, RdW 2020/184, S. 195)

Artikelrundschau März 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/283ÖStZ 2020, 255 Heft 9 v. 18.5.2020

Um die Rahmenbedingungen für KMU sowie für EPU zu verbessern, habe der Ministerrat eine Vereinfachung von Betriebsübergaben sowie die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Zur Erleichterung von Betriebsübergaben solle eine "Grace Period" eingeführt werden, während dieser "nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen" durchgeführt werden sollen; eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe solle die Rechtsbereiche identifizieren, "welche für bestimmte Betriebsübernehmer unzumutbare Beschränkungen bewirken". Der Beitrag beleuchtet die geplante erleichterte steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern etwas näher.

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