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COVID-19: Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer

Steuerrecht aktuellDr. Stefan MelhardtÖStZ 2020/279ÖStZ 2020, 236 Heft 9 v. 18.5.2020

Im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise sind unter bestimmten Voraussetzungen Güter, die zugunsten von Katastrophenopfern eingeführt werden, von der Einfuhrumsatzsteuer und den Eingangsabgaben befreit. Dabei handelt es sich bspw um Schutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.

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