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Werbungskosten, Kosten einer Hüftoperation, Aufteilungs- und Abzugsverbot

Judikatur-AusleseBearbeiter: Dr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/277ÖStZ 2020, 232 Heft 8 v. 6.5.2020

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

VwGH 13. 11. 2019, Ra 2019/13/0070

Hinsichtlich der von einem bereits jahrzehntelang als Schauspieler, Sänger und Solist an verschiedenen Bühnen tätigen StPfl als Werbungskosten geltend gemachten Kosten einer Hüftoperation (iHv rd 8.000 €) ist im Verfahren vor dem VwGH nicht mehr strittig, dass diesbezüglich weder eine typische Berufskrankheit vorlag noch ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem konkret ausgeübten Beruf bestand. Der StPfl machte aber geltend, er habe den (unter dem Selbstbehalt einer außergewöhnlichen Belastung nach § 34 EStG 1988 gelegenen) Zusatzaufwand als Privatpatient getragen, um seine Einkünfte - insb in Hinblick auf die durch die Privatbehandlung mögliche Terminkoordination und den früheren Operationstermin - zu erhalten.

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