Im Rahmen des AbgÄG 2020 wurden die Bestimmungen des § 47 EStG neu geregelt und die Verpflichtung zur Durchführung des monatlichen Lohnsteuerabzugs auf alle im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen erweitert. Die legistische Umsetzung habe jedoch überschießende Konsequenzen, wie vom BMF im Rahmen einer Info klargestellt wurde. Hollaus beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Neuregelung und stellt in der Praxis häufig vorkommende Beispiele unter Berücksichtigung der BMF-Info dar.