Mit dem StRefG 2020 kam es im Rahmen der Exporteinbringung und des Anteilstauschs bei Umgründungen zu Novellierungen. Dabei sei vor allem den Judikaten des VwGH und EuGH Rechnung getragen worden, indem zB bei der Exporteinbringung eine teilweise Einschränkung verankert und beim Anteilstausch der Anwendungsbereich erweitert wurde.