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Immobilienertragsteuer ("ImmoESt") bei Gemeinden (Stingl-Lösch, RFG 2020/4, S. 13)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/267ÖStZ 2020, 230 Heft 8 v. 6.5.2020

Mit dem StabilitätsG 2012 erfolgte im Bereich der Ertragsbesteuerung von Grundstücksverkäufen eine Gleichstellung von Körperschaften öffentlichen Rechts mit natürlichen Personen. Grundstücksverkäufe von Gemeinden vor dem 1. 4. 2012 waren von der Besteuerung nicht erfasst. Seit dem StabilitätsG 2012 verweist das für die Gemeinden maßgebliche Körperschaftsteuergesetz in diesem Bereich auf die an-

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