Die Abgabenbehörde sehe sich regelmäßig mit dem Vorbringen konfrontiert, dass der Nachweis für die Existenz eines funktionierenden Mietenmarktes schon deshalb erbracht sei, weil der Steuerpflichtige eine abstrakte Renditemiete verrechne. Pröll widmet sich zum einen der Frage, ob dieses Vorbringen zu leisten vermag, was sich Rechtsanwender hievon versprechen und geht darauf ein, wie der Zinssatz einer abstrakten Renditeberechnung begründet werden könnte.