Durch die gegenwärtige Situation der "Corona-Krise" gewinnt das Thema Kurzarbeit (KUA) immer mehr an Bedeutung. Mit der COVID-19-KUA wurde eine für die aktuelle Situation angepasste Form der KUA eingeführt. Daher ist es auch wichtig zu beurteilen, wie sich die KUA in steuerlicher Hinsicht auswirkt. Das BMF hat dazu folgende Info vom 9. 4. 2020, 2020-0.225.082, veröffentlicht: