EStG 1988: § 30, § 31
VwGH 24. 10. 2019, 2018/15/0114
Wenn auch im Rahmen der Immobilienertragsbesteuerung bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption Werbungskosten - über die in § 30 Abs 3 EStG 1988 aufgezählten Kosten und Minderbeträge hinaus - zu berücksichtigen sind, können aber Ergebnisse aus der Konvertierung von Fremdwährungsverbindlichkeiten weiterhin nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Diese stehen nämlich in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften aus der Veräußerung des Grundstückes (vgl auch VfGH 29. 11. 2014, G 137/2014 ua, Rz 15 f). Die Ergebnisse aus der Konvertierung sind im außerbetrieblichen Bereich als Spekulationseinkünfte (§ 31 EStG 1988) zu behandeln (Veräußerung des mit der vorangegangenen Konvertierung in Fremdwährung erworbenen Wirtschaftsgutes "Fremdwährung", vgl zB VwGH 4. 6. 2009, 2004/13/0083, VwSlg 8450/F).