Der BFH habe dem EuGH zum Beihilfecharakter einer Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Damit werde der EuGH um Klärung gebeten, ob Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Dieses Vorabentscheidungsersuchen sei auch für die österreichische Rechtslage von Interesse.