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Ertragsteuerliche Begünstigung des Artikel 34 BBG 2001 Klarstellung zur ertragsteuerneutralen Rückübertragung von Vermögen (P. Pilz/K. Pilz, RFG 2020/5, S. 17)

Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/221ÖStZ 2020, 199 Heft 7 v. 21.4.2020

IZm der Begünstigung bei Aufgabenrückgliederungen gem § 2 Art 34 BBG 2001 herrschte Unklarheit bezüglich Vermögensveränderungen nach der Ausgliederung, da der Gesetzestext unterschiedliche Interpretationen zulässt und von Finanzämtern auch uneinheitlich interpretiert wurde. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine "ertragsteuerneutrale" Rückübertragung von Vermögen möglich ist.

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