IZm der Begünstigung bei Aufgabenrückgliederungen gem § 2 Art 34 BBG 2001 herrschte Unklarheit bezüglich Vermögensveränderungen nach der Ausgliederung, da der Gesetzestext unterschiedliche Interpretationen zulässt und von Finanzämtern auch uneinheitlich interpretiert wurde. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine "ertragsteuerneutrale" Rückübertragung von Vermögen möglich ist.