Sowohl eine Novelle zum Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) im Jahr 2018 als auch die Neuerlassung des Kapitalmarktgesetzes (KMG 2019) sowie die Neuordnung des Prospektrechts auf europäischer Ebene und dessen innerstaatliche Umsetzung im Jahr 2019 bringen Neuerungen für alternative Formen der Unternehmensfinanzierung.