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Die Besteuerung von Agrargemeinschaften am Beispiel burgenländischer Urbarialgemeinden (Bauer/Hammerl, RdW 2020/48, S. 48)

Artikelrundschau Jänner 2020 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/201ÖStZ 2020, 170 Heft 6 v. 1.4.2020

Agrargemeinschaften könnten nach den jeweiligen Landesgesetzen in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein. Eine besonders häufige Organisationsform sei die körperschaftliche Organisation und hier die der Körperschaft öffentlichen Rechts. Agrargemeinschaften stellten im Sektor der Land- und Forstwirtschaft einen nicht unwesentlichen Akteur dar. Mit den ertragsteuerlichen Aspekten des Wirtschaftens von Agrargemeinschaften befasst sich der Beitrag.

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