Agrargemeinschaften könnten nach den jeweiligen Landesgesetzen in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert sein. Eine besonders häufige Organisationsform sei die körperschaftliche Organisation und hier die der Körperschaft öffentlichen Rechts. Agrargemeinschaften stellten im Sektor der Land- und Forstwirtschaft einen nicht unwesentlichen Akteur dar. Mit den ertragsteuerlichen Aspekten des Wirtschaftens von Agrargemeinschaften befasst sich der Beitrag.