Durch das Coronavirus kann es zu Ertragseinbußen und Liquiditätsengpässen kommen. Die vorliegende BMF-Info vom 13. 3. 2020, 2020-0.178.784, soll eine unbürokratische Erledigung von VZ-Herabsetzungsanträgen und Anträgen auf Zahlungserleichterungen sicherstellen: