Die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 10a KStG, die mit dem JStG 2018 in Österreich eingeführt wurde und die unionsrechtliche Vorgabe der Art 7 und 8 der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) umsetzt, ist seit 1. 1. 2019 anwendbar und birgt naturgemäß viele offene Fragen.