Mit dem KStR-Wartungserlass 2019 werden die KStR auf den neuesten Stand gebracht. Den Schwerpunkt der Wartung bilden die Änderungen durch das JStG 2018; daneben werden auch Gesetzesänderungen durch das StRefG 2020 berücksichtigt, welche bereits bei der Veranlagung 2019 anzuwenden sind. Besonders praxisrelevant seien die Aussagen zur Hinzurechnungsbesteuerung und dem neuen Methodenwechsel.