Mit dem JStG 2018 wurde die in der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) vorgesehene Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt. Die in der Folge erlassene VO regelt weitere Detailfragen iZm mit der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung. Während in anderen Mitgliedstaaten ein Hinzurechnungsbesteuerungsregime bereits seit längerer Zeit Bestandteil der Rechtsordnung ist, betrat Ö mit der Einführung "Neuland". Wenig überraschend nahm diese grundlegend neue Thematik auch in dem kürzlich veröffentlichten Wartungserlass der Körperschaftsteuerrichtlinien viel Raum ein. Der Beitrag geht auf die bedeutendsten Neuerungen ein.