Lassen Gesellschafter einer Personengesellschaft zugewiesene Gewinnanteile am Verrechnungskonto stehen, stelle sich die Frage, ob diese das für die Anwendung des § 23a EStG relevante steuerliche Kapitalkonto und damit den Spielraum für die Ausgleichsfähigkeit zukünftiger Verluste erhöhen. In Literatur und Verwaltungspraxis werde diese Frage unterschiedlich beantwortet. Kühbacher sucht eine sachgerechte Lösung.