vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachweis des "funktionierenden Mietenmarktes" durch Verrechnung einer marktfremden Phantasiemiete?11Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder, der sich bei Leo Brückner und Niki Baumgartner für die Durchsicht des Manuskripts und für Anregungen bedankt.

Steuerrecht aktuellMag. Martin Pröll GroßbetriebsprüfungÖStZ 2020/107ÖStZ 2020, 91 Heft 4 v. 20.2.2020

In der Praxis sieht sich die Abgabenbehörde regelmäßig mit dem Vorbringen konfrontiert, dass ja der Nachweis für die Existenz des "funktionierenden Mietenmarktes" ohnehin schon deshalb erbracht sei, weil der Steuerpflichtige eine "abstrakte Renditemiete" verrechnet. Die Zuordnung der Immobilie zum steuerlichen Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft könne deshalb ebenso wenig in Abrede gestellt werden wie die Abzugsfähigkeit der im Zusammenhang mit dem Anschaffungs- und Herstellungsvorgang stehenden Umsatzsteuer als Vorsteuer. Der folgende Beitrag widmet sich zum einen der Frage, ob eine "marktaverse Phantasiemiete" vor dem Hintergrund jüngster VwGH-Rechtsprechung zu leisten vermag, was sich der eine oder andere Rechtsanwender von ihr verspricht. Zum anderen wird nachstehend darauf eingegangen, wie der Zinssatz als Kernstück einer "abstrakten Renditeberechnung" begründet werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte