vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfassungswidrige Befristung des Antrags auf Aufhebung von einem Nichtbescheid abgeleiteter Bescheide

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2020/105ÖStZ 2020, 83 Heft 4 v. 20.2.2020

Mit Einführung des § 295 Abs 4 BAO wurde eine spezielle Regelung geschaffen, um auf als Grundlagenbescheid intendierte Enunziationen gestützte Änderungsbescheide auf Antrag aufzuheben, wenn der Antrag innerhalb der nach § 304 BAO maßgeblichen Frist gestellt wurde. Es kann aber der Fall eintreten, dass erst nach Ablauf der Frist für die Wiederaufnahme des davon abgeleiteten Bescheids nach § 304 BAO und damit nach Ablauf der Frist für die Antragstellung nach § 295 Abs 4 BAO feststeht, dass die abändernde Enunziation im Feststellungsverfahren kein Bescheid ist (zum Prüfungsbeschluss siehe schon ÖStZ 2019/281).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte