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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Verlustvortrag ausgeschlossen

Judikatur-AusleseDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGH i.R.ÖStZ 2020/104ÖStZ 2020, 80 Heft 3 v. 12.2.2020

EStG 1988: § 18 Abs 6 und 7

VwGH 28. 5. 2019, Ra 2018/15/0064

Mit dem Tatbestandsmerkmal "Buchführung" und der Bezugnahme auf die §§ 4 bis 14 EStG normiert das Gesetz in eindeutiger Weise, dass Verluste aus außerbetrieblichen Einkunftsarten (§ 2 Abs 4 Z 2 EStG) nicht im Wege des Verlustvortrags nach § 18 Abs 6 EStG als Sonderausgaben verwertet werden können. Auch die Bestimmung des § 18 Abs 7 EStG stellt zweifelsfrei nur auf Verluste aus betrieblichen Einkunftsarten (§ 2 Abs 4 Z 1 EStG) ab. Die Methode der verfassungskonformen Interpretation findet ihre Grenze im eindeutigen Wortlaut des Gesetzes.

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