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Entgeltlicher Teil einer gemischten Schenkung gemäß § 33 TP 9 GebG ist gebührenpflichtig (Leyrer/Resenig, BFGjournal 12/2019, S. 508)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/102ÖStZ 2020, 80 Heft 3 v. 12.2.2020

Das BFG habe seine Rechtsprechung bestätigt, dass eine gemischte Schenkung den Tatbestand des § 33 TP 9 GebG erfüllt. In diesem Fall bilde der entgeltliche Teil der gemischten Schenkung die Bemessungsgrundlage für die Gebühr. Eine Revision sei trotz fehlender höchstgerichtlicher Rechtsprechung und uneinheitlicher Literaturstimmen nicht zugelassen worden.

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