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Grunderwerbsteuer für Baurechte (Jasenek/Luka, SWK 35/2019, S. 1513)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/101ÖStZ 2020, 79 Heft 3 v. 12.2.2020

Nach der Rechtsprechung des VwGH sei im Bereich der GrESt bei Einräumung eines Baurechts nicht auf den gemeinen Wert des belasteten Grundstücks, sondern auf

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den gemeinen Wert des Baurechts abzustellen, weil das Baurecht ein vom Grund und Boden verschiedenes Grundstück ist. Als Reaktion auf diese Judikatur kam es zur Novellierung der Grundstückswertverordnung (GrWV). Die Autoren geben einen Überblick über die entsprechenden Ergänzungen und unterziehen diese einer kritischen Würdigung.

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