Eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Berufsgruppen bei Leistungen zur Heilbehandlung führe wieder einmal zur Frage der Umsatzsteueroption und möglichen Vorsteuerschäden.
Eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Berufsgruppen bei Leistungen zur Heilbehandlung führe wieder einmal zur Frage der Umsatzsteueroption und möglichen Vorsteuerschäden.