vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Endlich kommt der ermäßigte Steuersatz für Assistenzhunde! (Hofbauer, SWK 35/2019, S. 1505)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/96ÖStZ 2020, 79 Heft 3 v. 12.2.2020

Durch das StRefG 2020 werde ab 1. 1. 2020 mit der Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 10 % auf alle Assistenzhunde, die dem persönlichen Gebrauch von Behinderten dienen, die Gleichheitswidrigkeit der bis dahin geltenden Gesetzeslage repariert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!