Mit der Änderungsrichtlinie (EU) 2016/1065 werde die Mehrwertsteuersystemrichtlinie um spezifische Bestimmungen erweitert, die eine einheitliche umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen gewährleisten solle. Besondere Probleme ergäben sich, wenn ein Gutschein nicht von demjenigen ausgestellt wird, der die spätere Leistung tatsächlich erbringt. Die Autoren diskutieren anhand eines Fallbeispiels verschiedene Konstellationen.