Unter bestimmten Voraussetzungen seien Dividenden, die eine in Ö ansässige natürliche Person als Kommanditist einer hybrid besteuerten slowakischen komanditná spoločnost‘ erhält, in Ö von der Kapitalertragsteuer befreit. Das StRefG 2020 enthalte im neuen § 14 KStG Regelungen, mit denen hybride Gestaltungen künftig verhindert werden sollen. Die Autoren untersuchen, ob diese als K.S.-Modell bekannte Gestaltung damit Geschichte ist. Nach Ansicht der Autoren liege eine meldepflichtige Gestaltung iSd EU-Meldepflichtgesetzes vor.