Das dBMF habe am 10. 10. 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht veröffentlicht. Der Bundestag habe aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht angenommen. Die Bundesländer hätten den Gesetzentwurf allerdings im Bundesrat gestoppt, sodass der Vermittlungsausschuss tätig werden musste. Zwar billigte der Bundesrat zentrale Elemente des Klimapakets, streitig sei aber insb die Verteilung des Mehrsteuer-Aufkommens. Ein Ergebnis sollte noch vor Jahresende erzielt werden. Im Beitrag werden die Grundzüge der geplanten Maßnahmen vorgestellt, die der Reduzierung des CO2-Ausstoßes dienen sollen.