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Meldepflicht für potenziell aggressive Steuergestaltungen (Spanblöchl/Wilplinger, RdW 2019/671, S. 854)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/78ÖStZ 2020, 77 Heft 3 v. 12.2.2020

DAC 6 sieht eine Meldepflicht für potenziell aggressive Steuerplanungsgestaltungen und den automatischen Informationsaustausch über gemeldete Gestaltungen innerhalb der Europäischen Union vor. Sinn und Zweck dieser Richtlinie ist die frühzeitige Erkennung von schädlichen Steuerpraktiken durch die EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Meldepflichtgesetz als österr Umsetzung der DAC 6 wird mit 1. 7. 2020 in Kraft treten. Der Beitrag legt den Inhalt der Richtlinie sowie des Gesetzes dar und zieht einen EU-weiten Vergleich.

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