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Die abkommensrechtliche Relevanz von Art 12A UN-MA 2017 (Orzechowski, ÖStZ 2019/804, S. 638)

Artikelrundschau Dezember 2019 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2020/76ÖStZ 2020, 77 Heft 3 v. 12.2.2020

Art 12A UN-Musterabkommen (UN-MA) regelt die Besteuerung von Vergütungen für technische Dienstleistungen und sieht ein geteiltes Besteuerungsrecht vor. Sowohl dem Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers als auch dem Ansässigkeitsstaat des Vergütungsschuldners stehe ein Besteuerungsrecht für Vergütungen für technische Dienstleistungen zu. Der Autor gibt Einblicke in die Zielsetzung und geht auf die abkommensrechtliche Bedeutung der Aufnahme entsprechenden Bestimmung in ein DBA ein.

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