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Vorabentscheidungsersuchen des BFH zum Beihilfecharakter einer Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten von der öffentlichen Hand beherrschter Kapitalgesellschaften

Steuerrecht aktuellDr. Josef FuchsÖStZ 2020/73ÖStZ 2020, 75 Heft 3 v. 12.2.2020

Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat dem EuGH mit Beschluss vom 13. 3. 2019, I R 18/19, zum Beihilfecharakter einer Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Eigengesellschaften folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt (vgl zB DStR 2019, 2296; DStZ 2019, 863):

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