In Umsetzung der Integrierten Klima- und Energiestrategie "mission 2030" werden nach dem Steuerreformgesetz 2020 künftig Biogas und Wasserstoff nicht weiter dem Mineralölsteuergesetz unterliegen, sondern dem Erdgasabgabegesetz zugeordnet. Für nachhaltig erzeugtes Biogas und erneuerbaren Wasserstoff wird eine Steuerbegünstigung in Form einer Vergütung vorgesehen. Die Anwendung dieser Förderungsregelung wird der Erfüllung von EU-Verpflichtungen vorbehalten, um Rechtsunsicherheiten hintanzuhalten. Da es dabei zu Verzögerungen gekommen sein dürfte, wird vom BMF der Anwendungszeitpunkt vom 1. 1. 2020 bis zur Erfüllung EU-rechtlicher, insb beihilfenrechtlicher, Verpflichtungen verschoben.