Die Regelung, wonach der Bilanzgewinn im Verhältnis der Stammeinlagen zu verteilen sei, erweise sich in wirtschaftlicher Hinsicht zumeist als unzweckmäßig. Bei der Frage der Gewinnverwendung prallten unterschiedliche Interessen aufeinander. Fritz will einerseits dazu beitragen, die divergierenden Vorstellungen zu harmonisieren, und geht andererseits auf die Rechtsstellung sowie Gestaltungmöglichkeiten von Minderheitsgesellschaftern iZm der Gewinnverwendung ein.