Werde ein Wirtschaftsgut nicht angekauft (hergestellt), sondern angemietet, sei in bestimmten Konstellationen fraglich, ob dem Vermieter der Vorsteuerabzug zusteht. Nach dem VwGH könnte ein Immobilienleasing eines Bankgebäudes im umsatzsteuerlichen Sinn missbräuchlich sein. Nach dem EuGH sei ein Leasing statt eines Kaufs per se nicht missbräuchlich.