Werde in der Umsatzsteuer zur Steuerpflicht optiert und so eine geringere Umsatzsteuerlast als im Fall einer (unechten) Befreiung erreicht, stelle sich die Frage, ob insoweit eine zulässige Steueroptimierung oder eine missbräuchliche Steuervermeidung vorliegt. Eine systematisch und teleologisch konsistente Steuerpflicht mit Vorsteuerabzug entspreche der Grundkonzeption der Mehrwertsteuer. Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht mit