Der UN-Expertenausschuss für internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten habe einen Vorschlag für die Besteuerung von digitalen Dienstleistungen vorgelegt. Der neue Art 12B, welcher in das UN-Musterabkommen aufgenommen werden solle, trage die Überschrift "Einnahmen aus automatisierten digitalen Diensten" und werde von einem ausführlichen Kommentar gefolgt. Der Vorschlag zu Art 12B UN-MA lasse aber viele Fragen offen. Die Autoren geben eine erste Analyse dieses neuen Ansatzes.