Die Autorin befasst sich mit der seit 2020 neuen Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe. Das TFWAG knüpft an den Freizeitwohnsitzbegriff des Tiroler Raumordnungsgesetzes an. Dadurch komme es zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von kurzzeitig vermieteten Ferienwohnungen. Da auch andere Bundesländer Zweitwohnsitzabgaben erheben, sei die Thematik von allgemeinem Interesse.