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Vorgezogene Verlustberücksichtigung (Atzmüller, SWK 28/2020, S. 1332)

Artikelrundschau Oktober 2020 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2020/811ÖStZ 2020, 642 Heft 23 v. 7.12.2020

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sieht einen Verlustrücktrag vor und ermächtigt den BM für Finanzen, eine Verlustberücksichtigung bereits vor Durchführung der Veranlagung 2020 im Verordnungsweg vorzusehen. Mit der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung wurde dem entsprochen. Atzmüller stellt die Rechtslage und die praktische Umsetzung durch die Finanzverwaltung dar.

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