KStG 1988: § 9 Abs 7, § 11 Abs 1 Z 4
VwGH 6. 7. 2020, Ro 2019/13/0018 (ebenso Ro 2019/13/0019 und Ro 2019/13/0020)
Der VwGH schließt sich - wie das überwiegende Schrifttum (vgl zB Puchner/Ebenberger, Aufgespaltene Konzernübernahmen unschädlich für gruppenbedingten Firmenwert und Zinsabzug, taxlex 2019, 21) - der in den KStR 2013 unter Rz 1127 bzw Rz 1266af vertretenen (in der vorliegenden Amtsrevision geteilten) Rechtsmeinung zum sog "aufgespaltenen Konzernerwerb" nicht an. Ein sowohl für eine Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG 1988 (idF AbgÄG 2010, BGBl I 2010/34) als auch den Fremdkapitalzinsenabzug bei Beteiligungserwerben gem § 11 Abs 1 Z 4 KStG 1988 (idF BudgetbegleitG 2011, BGBl I 2010/111) schädlicher Erwerb von einer konzernzugehörigen Körperschaft ("Konzernerwerb") liegt damit nicht vor, wenn der einheitliche wirtschaftliche Vorgang des Erwerbs eines Konzerns rechtlich derart "aufgespalten" wird, dass zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen (ausländischen) Konzerngesellschaften erworben werden.