EStG 1988: § 19 Abs 1 (§ 28)
VwGH 6. 7. 2020, Ra 2018/13/0074
Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Gf gegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind nach der Rsp des VwGH für die Frage deren Zuflusses - abgesehen von der Zuleitung des Barbetrages - insb zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, die beide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Gf bewirken können und daher getrennt zu prüfen sind, wobei der frühere Zeitpunkt den Zufluss bewirkt.